Fribourg, CH, Saane, CH
Der Kanton ist in sieben Friedensgerichtskreise unterteilt, die den Verwaltungsbezirken entsprechen. Das Friedensgericht ist mit drei Mitgliedern besetzt: einer Friedensrichterin oder einem Friedensrichter, die bzw. der das Verfahren leitet, sowie zwei Beisitzenden.
Das Friedensgericht ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Es handelt auf Antrag oder von Amtes wegen. Die Friedensrichterin bzw. der Friedensrichter ist zudem zuständig für erbrechtliche Angelegenheiten sowie für Rayonverbote.
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Laetitia Perrin, Verwaltungsassistentin, E-Mail schreiben, T +41 26 305 86 00